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   OLG Frankfurt, 26.11.1986 - 21 U 5/86   

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https://dejure.org/1986,11402
OLG Frankfurt, 26.11.1986 - 21 U 5/86 (https://dejure.org/1986,11402)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.1986 - 21 U 5/86 (https://dejure.org/1986,11402)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 1986 - 21 U 5/86 (https://dejure.org/1986,11402)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Werbung an Toilettentüren -, Einstandsvereinbarung, Beiteiligung des HV an den Vorhaltekosten des U, Zurverfügungstellung von Vertragsunterlagen, erforderliche Unterlagen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 548
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 201/79

    Kündigung des Vertragsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.1986 - 21 U 5/86
    Auch der Umstand, dass es dem U nach seinem Ermessen überlassen ist, Aufträge abzulehnen und es daher in der Verfügung des U liegt, die Entstehung von Provisionsansprüchen zu verhindern, während seine Aufwendungen für den Bezirk des HV durch die Vertragssumme jedenfalls für einige Zeit gedeckt sind, lässt eine Abrede über die Zahlung einer Vertragsumme als den HV unangemessen benachteiligend erscheinen,weil der HVV unter diesen Umständen i.S. des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG mit wesentlichen Grundgedanken der entsprechenden gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist (Abgrenzung zu BGH, 02.10.1981, NJW 82, 181 - Aufbau und Führung einer Zweigstelle einer mit Kredit- und Versicherungsvermittlung befassten Firma -).
  • OLG Frankfurt, 12.05.1981 - 14 U 15/80

    Unterrichtsvertrag über die Ausbildung an einer privaten Sprachschule; Begründung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.1986 - 21 U 5/86
    Aus der Verwendung einer Ausfülllücke im einem formularmäßigen HVV ergibt sich nicht, dass der Betrag zwischen den Parteien ausgehandelt worden ist (unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/Main, NJW 81, 2760).
  • OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88

    Inhaltskontrolle von Preisvereinbarungen und sonstigen Festlegungen des

    Eines Rückgriffs auf die vom Kläger herangezogene Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1987, 548) bedarf es nicht.

    Hinsichtlich der anzuwendenden Maßstäbe ist auf das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1987 - 18 U 10/87 -, die bereits zitierte Entscheidung des hiesigen 7. Zivilsenats vom 9. Dezember 1988 - 7 U 90/88 - sowie auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 87, 548) zu verweisen.

  • OLG Köln, 19.05.1995 - 20 U 199/94

    Keine Sicherungshypothek für den Bauunternehmer bei Sicherheitsleistung des

    Dazu gehört u.a. auch die erforderliche Erfahrung im jeweiligen Geschäftsbereich (OLG Frankfurt, NJW-RR 1987, 548).
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